Preise

Preise auf Anfrage oder siehe ,,Aktionen"

Preise für Jugendämter und Jugendhilfeeinrichtungen:
Es besteht eine Leistungsvereinbarung gemäß §§ 77  des SGB VIII über die Erbringung von ambulanten Leistungen gemäß §27 i.V.m §30, ggf. in Ausgestaltung des §41 und des §35a SGB VIII  mit dem Landkreis Heidekreis und Rotenburg Wümme. Die Abrechnung erfolgt auf der Grundlage einer Fördereinheit.

Verhinderungspflege
Die Pflegekassen übernehmen die Kosten für die Verhinderungspflege und für Angebote zur Unterstützung im Alltag.


- Individuelle Einheiten werden nach jeder Sitzung in bar abgerechnet,
- Angebote werden im Voraus bezahlt.

- Jugendämter und Jugendhilfeeinrichtungen erhalten am Ende eines
  Monats eine Rechnung.

 

Vereinbarte Termine sind spätestens 24h vor Terminbeginn abzusagen. 
Bei einer späteren Terminabsage wird der Termin voll in Rechnung gestellt.